Ablehnung Einzonung Bünn

2022

Das Areal «Bünn» mit einer Fläche von rund 3 ha liegt südöstlich des Ortskerns von Magden. Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung (Bearbeitungszeitraum: 2010-2016) sollte das Gebiet «Bünn» von der Übergangszone der Kernzone B zugewiesen werden. Zusätzlich war geplant, das Areal mit einer Gestaltungsplanpflicht zu belegen.

Nach intensiven Diskussionen bereits im Vorfeld und insbesondere an der Gemeindever-sammlung wurde die Einzonung «Bünn» an der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2016 mit 279 Ja-Stimmen (absolutes Mehr 273) zur Überprüfung und Überarbeitung an den Gemeinderat zurückgewiesen. Bis auf weiteres verblieb die Fläche damit in der Übergangzone.