
Unterschriftsbeglaubigung
Die Gemeindekanzlei kann die Unterschriften von Personen beglaubigen. Dazu sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- persönliches Erscheinen auf der Kanzlei
- vorweisen eines gültigen Personalausweises (Pass oder Identitätskarte)
- die Unterschrift muss vor der beglaubigenden Person auf der Kanzlei geleistet werden (bitte nicht im voraus unterschreiben)
Preis
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 061 845 89 10 | gemeindekanzlei@magden.ch |