Unterschriftsbeglaubigung

Die Gemeindekanzlei kann die Unterschriften von Personen beglaubigen. Dazu sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • persönliches Erscheinen auf der Kanzlei
  • vorweisen eines gültigen Personalausweises (Pass oder Identitätskarte)
  • die Unterschrift muss vor der beglaubigenden Person auf der Kanzlei geleistet werden (bitte nicht im voraus unterschreiben)

 

Preis

20.00