Waffenerwerbsscheine

Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch muss ausgefüllt mit folgenden Beilagen beim Polizeikommando des Kantons Aargau eingereicht werden (www.ag.ch/kantonspolizei):

  • Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als drei Monate
  • Kopie eines amtlichen Ausweises
  • Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt