
Ablesen AEW-Stromzähler
Die Stromzähler der AEW Haushaltskundinnen und -kunden sowie der Produzenten und Leistungskunden werden in der Regel einmal im Jahr abgelesen. Für das Jahr 2024 wurden nachfolgende Zeiträume dafür definiert:
Haushaltskunden: 6. Dezember 2024 bis 23. Dezember 2024
Produzenten und Leistungskunden: 3. Januar 2025 bis 10. Januar 2025
Davon ausgenommen sind Gemeinden, die bereits mit fernauslesbaren Smart Meter Zählern ausgerüstet sind. Die AEW bittet ihre Kunden, den Ableserinnen und Ablesern den Zugang zu den Zählern zu gewähren. All jene, die ihren Zählerstand selbst ablesen möchten, finden unter www.aew.ch/ablesung eine Anleitung und das Meldeformular.
AEW Ableser können sich immer ausweisen
Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen AEW Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW Leuchtweste gekleidet. Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW Ableser nicht ausweisen kann an den AEW Kundenservice unter 062 834 22 22. Weitere Informationen und Downloads finden Sie unter www.aew.ch. Die AEW Energie AG