Danke, dass Sie die Ruhezeiten einhalten!

13. August 2024

Unsere Wohnquartiere sind auch Erholungsräume. Der eigene Garten oder Balkon ist für viele Menschen ein Ort der Ruhe und Entspannung. Doch die Anspannung steigt, wenn Lärm die Ruhe stört. Gerade bei Gartenarbeiten und Grünflächenpflege wird viel Lärm produziert. Klar ist, dass der Rasen ab und an gemäht und auch die Hecke geschnitten werden muss. Meiden Sie jedoch lärmsensible Randstunden oder koordinieren Sie bestenfalls lärmige Arbeiten vorgängig mit der Nachbarschaft. Selbige Grundsätze sind auch bei den Entsorgungsstellen beim Coop und Werkhof einzuhalten.

Generell gilt, dass das Verursachen von Lärm (durch eigenes Verhalten, Geräten, Maschinen oder Vorrichtungen) verboten ist, sofern dieser durch rücksichtvolles Handeln hätte vermieden werden können. In diesem Zusammenhang machen wir zudem auf die geltenden Ruhezeiten gemäss Polizeireglement aufmerksam:

 

  • In Wohngebieten ist von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr und ab 19:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags das Arbeiten mit lärmigen Werkzeugen und Maschinen (z.B. Rasen schneiden mit Motormähern, Hämmern, Fräsen, Bohren, Motorsägen usw.) im Freien verboten.

 

  • In der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr ist jeder Lärm verboten, der die Nachtruhe stört. Beispielsweise ist untersagt: das Laufen lassen von Radio-, TV- und Musikgeräten bei offenem Fenster, das Musizieren und Singen im Freien und der Betrieb von lärmigen Maschinen in ungenügend isolierten Räumen oder im Freien.

 

Der Gemeinderat