
Ersatzwahl Ersatzmitglied des Wahlbüros / zweiter Wahlgang
Infolge eingereichter Demission von Vera Müller (per 30.4.2024) fand am 09.06.2024 die Ersatzwahl für ein neues Ersatzmitglied des Wahlbüros statt. Da kein/e Kandidat/in das absolute Mehr erreichte, wurde ein zweiter Wahlgang auf den 22.9.2024 angesetzt.
Gemäss § 32 Abs.1 des Gesetzes über die politischen Rechte ist im zweiten Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, respektive bis Mittwoch, 19.6.2024 um 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises, angemeldet wird. Das erforderliche Formular konnte bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Für den 2. Wahlgang der Ersatzwahl eines Ersatzmitgliedes des Wahlbüros vom 22.09.2024 wurde folgende Kandidatin angemeldet:
- Stierli, Jasmin, 1996, Heimatort Aristau AG, wohnhaft Kreuzweg 6, parteilos
Nachmeldefrist & Stille Wahl
Nachdem für den freien Sitz gleich viele Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen sind, als zu wählen sind, wird eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Allfällige Wahlvorschläge sind von mindestens 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und der Gemeindekanzlei inkl. einem Wahlfähigkeitszeugnis und einer schriftlichen Wahlannahmeerklärung bis spätestens am Montag, 1. Juli 2024, 18.00 Uhr, einzureichen. Anmeldeformulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Andernfalls ist für die noch zu vergebenden Sitze eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 33 Gesetz über die politischen Rechte).
Das Wahlbüro