
Umbau Bushaltestellen Post nach Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) ist im Januar 2004 in Kraft getreten. Das Gesetz hat den Zweck, Benachteiligungen zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs verlangt das Gesetz, dass bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge spätestens bis 2023 grundsätzlich hindernisfrei sind, beziehungsweise an die Bedürfnisse von Menschen mit behinderungsbedingten Beeinträchtigungen angepasst werden müssen.
Mit Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 4.12.2020 wurde dem Verpflichtungskredit über Fr. 147‘000.00 für den behindertengerechten Ausbau der Postautohaltestellen Post zugestimmt.
Mit Regierungsratsbeschluss vom 22.11.2023 wurde das Projekt gutgeheissen.
4312 Magden