Ersatzwahl Ersatzmitglied Wahlbüro, Mitglied Gemeinderat und Gemeindeammann
Infolge vorzeitiger Demission von André Schreyer, Mitglied des Gemeinderates und Gemeindeammann, sowie von Vera Müller, Ersatzmitglied des Wahlbüros, sind Ersatzwahlen angezeigt. Die Wahlen finden am 09. Juni 2024 statt.
Für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 sind somit zu wählen:
- 1 Mitglied des Gemeinderates
- Gemeindeammann
- 1 Ersatzmitglied des Wahlbüros
Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Magden bis spätestens am 26. April 2024, 12:00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitszeugnis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.
Stille Wahl
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten als Ersatzmitglied des Wahlbüros vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertritt die Anzahl Nachmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, erklärt die anordnende Behörde die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt.
Urnenwahl
Für die Wahl des Gemeinderatsmitgliedes sowie des Gemeindeammanns findet in jedem Fall eine Urnenwahl statt.
Der Gemeinderat